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Bauablauf

Stadtbahnbau – ein komplexes Unterfangen
Bis eine Stadtbahn tatsächlich mit den ersten Fahrgästen unterwegs ist, sind eine Menge an Vorarbeiten zu leisten. Dazu gehören erst ziemlich spät die eigentlichen Bauarbeiten – ganz am Anfang stehen die Planungen und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für das umfangreiche Projekt. Zur Verdeutlichung hier der modellhafte Stadtbahn-Bauablauf in den einzelnen Phasen.

Phase 1 – baulich-konzeptionell

Am Anfang steht, wie könnte es anders sein, die Idee. Es folgen Konzeptstudie und Bedarfsfeststellung. Dazu gehört auch die Frage: Wo wohnen viele Leute, wo sind die Arbeitsplätze? Hieraus ergibt sich später eine erste Netzplanung mit Linien und Haltepunkten. Nach einer Machbarkeitsuntersuchung, die die Integration der Stadtbahn in das bauliche Umfeld prüft und erste Aussagen zu den voraussichtlichen Baukosten macht, bildet die Vorplanung die Grundlage weiterer Planungen und genauerer Kostenkalkulation.

Phase 2 – finanzielle Realisierungsmöglichkeiten

Ohne Geld geht es nicht und so spielt die Finanzierbarkeit des Projektes eine zentrale Rolle. Grundlage ist die Standardisierte Bewertung, die den zu erwartenden Nutzen zu den Kosten abwägt. Wenn so festgestellt wurde, das der volkswirtschaftliche Nutzen überwiegt, ist das Projekt auch grundsätzlich förderfähig, und mit der Förderung grundsätzlich auch finanzierbar. Es folgt also der Antrag auf Aufnahme des Projektes in das GVFG-Programm des Bundes. Maßnahmen des Bundesprogramms werden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Baden-Württemberg derzeit mit 80 % der Investitionskosten bezuschusst.

Phase 3 – Verträge und Genehmigungsplanung
Ist das Projekt in das GVFG-Programm aufgenommen geht es an die Ausarbeitung der Verträge zu Planung, Bau und Finanzierung. Eine Stadtbahn führt in der Regel, so auch in Heilbronn, nicht nur durch die Stadt selbst. In den Verträgen vereinbaren die Gebietskörperschaften, also Städte, Gemeinden und Landkreise, wer welche Aufgaben und Kosten übernimmt. Es folgt die Planung im Detail und die Aufbereitung der bereits vorhandenen Pläne als Genehmigungsplanung für die Planfeststellungsverfahren. Planfeststellungsverfahren werden oft getrennt durchgeführt, z.B. für den innerstädtischen Teil, für die Elektrifizierung und den stadtbahngerechten Ausbau.

Phase 4 – rechtlicher und finanzieller Rahmen
Wenn alle Voraussetzungen bis hierher geschaffen wurden, wird nach Zustimmung des Gemeindrates das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Planfeststellungsverfahren ist das, was für einen privaten Bauherrn der Bauantrag ist. Für den Stadtbahnbau in Heilbronn sind das Regierungspräsidium Stuttgart und das Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellungsbehörden. Wichtiger Bestandteil der Planfeststellung ist die Öffentliche Auslegung, in der allen Betroffenen und Interessierten die Unterlagen und Pläne zugänglich gemacht werden. Etwaige Einwände von Betroffenen müssen ausgeräumt oder in die Planung einbezogen werden. Spätestens in dieser Phase wird auch der GFVG-Antrag eingereicht, dessen Ziel die Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Bau ist.

Phase 5 – Realisierung
Liegt der Planfeststellungsbeschluss vor, wird es konkret. Pläne gibt es zu diesem Zeitpunkt zwar schon in Fülle, aber es fehlt noch an der Ausführungsplanung, also an den Plänen, die die ausführende Baufirma auf der Baustelle benutzt. Nach der Ausführungsplanung wird so einerseits gebaut, andererseits dient sie aber auch zur Ermittlung der genauen Daten für die Ausschreibung der Bauarbeiten und die spätere Abrechnung. Beispielsweise: Wie viele Kubikmeter Beton, wie viele Quadratmeter Asphalt, wie viele Meter Gleis sind zu verbauen? Nach der Ausführungsplanung folgt, endlich, der Bau. Dazu gehören Leitungsverlegung (bereits vorhandene Wasser-, Abwasser-, Strom-, Gas- und Telefonleitungen werden aus dem Bereich der Stadtbahntrasse verlegt), Straßen-, Geh- und Radwegbau, Oberleitungs- und Gleisbau, der Bau von Haltestellen und deren Einrichtung sowie das Pflanzen von Bäumen und das Anlegen von Grünflächen.

Phase 6 – Abnahme
Begegnet man der ersten Stadtbahn auf der neuen Strecke, ist der Bau so gut wie abgeschlossen und die Probe- und Testfahrten haben begonnen. Ihnen folgen die Abnahmefahrten, bei denen z.B. das reibungslose Funktionieren der Vorrangschaltung an Ampeln getestet wird. Bei der eigentlichen Abnahme werden alle Maße auf Übereinstimmung mit den Plänen begutachtet. Eine Abnahme erfolgt für Gleise, Bahnsteige, Oberleitung. Das Unterwerk, die Stromversorgung der Stadtbahn, wird ebenso auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüft.

Ist die gesamte Anlage sicher und betriebsbereit, erhält sie die Betriebsgenehmigung der Technischen Aufsichtsbehörde. Jetzt haben, noch vor der offiziellen Eröffnung, die Stadtbahnfahrer, die auf der neuen Strecke unterwegs sein werden, die Gelegenheit, sich mit ihr vertraut zu machen. Und dann kann sie steigen: Die Eröffnungsparty für einen neuen Streckenabschnitt!